Organisation der Leichtathletik in Baden-Württemberg

Der Badische Leichtathletik-Verband (BLV) und der Württembergische Leichtathletik-Verband (WLV) sind in einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) organisiert und firmieren als Leichtathletik Baden-Württemberg GbR. Die Präsidenten des BLV und des WLV übernehmen, wie in einem gemeinsam vereinbarten GbR-Vertrag festgehalten, das Amt des Geschäftsführers bzw. stellvertretenden Geschäftsführers und wechseln in einem zweijährigen Rhythmus die Position.

Die Leichtathletik Baden-Württemberg ist damit beauftragt, die gemeinsamen Aktivitäten von BLV und WLV in der Jugendarbeit, des Wettkampfwesens und der Lehre zu koordinieren, abzustimmen und Entscheidungen für die Entwicklung der Leichtathletik in Baden-Württemberg in diesen Bereichen zu treffen.

In hierfür eingerichteten Landesausschüssen kommen die mit den Aufgabenbereichen beauftragten Präsidiumsmitglieder der Landesverbände regelmäßig zusammen oder stimmen sich telefonisch bzw. per Email kurzfristig ab.

Die Geschäftsführer (LV-Präsidenten) laden mindestens zweimal jährlich zu einer gemeinsamen Tagung der Landesverbandspräsidien ein.

Diese als „ArGe-Sitzung“ bezeichnete Tagung stellt das Führungsgremium der Leichtathletik Baden-Württemberg dar, in der die Vertreter der Landesausschüsse Jugend, Wettkampfwesen und Lehre die Geschäftsleitung über ihre Aktivitäten informieren und in den Ausschüssen erarbeitete Beschlussvorlagen zur Abstimmung und Entscheidung vorstellen.

Laut GbR-Vertrag bündeln die Geschäftsführer (LV-Präsidenten) bei Abstimmungen und Entscheidungen der Leichtathletik Baden-Württemberg die Stimmen der LV-Präsidien in ihrer Person. Eine Zustimmung zu vom jeweiligen Landesausschuss vorgelegten und in den Präsidien abgestimmten Beschlussvorlagen muss daher immer einstimmig erfolgen.

Die Aktivitäten des Leistungssports werden durch die Leichtathletik Baden-Württemberg gGmbH organisiert, koordiniert und überwacht. Das beinhaltet die Bereiche des Landeskaders, der Trainingslehrgänge, des Leistungssportpersonals und die Finanzen des Leistungssports. Die Gesellschaft mit ihren drei Gesellschaftern Badischer Leichtathletikverband (BLV), Württembergischer Leichtathletikverband (WLV) und Deutscher Leichtathletikverband (DLV) verfolgt den Zweck, die Förderung des Leichtathletik-Leistungssports in Baden-Württemberg professionell voranzutreiben. Der Landessausschuss Leistungssport fungiert als beratendes Gremium.